Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 02.12.2011 - 6z K 4083/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29145
VG Gelsenkirchen, 02.12.2011 - 6z K 4083/10 (https://dejure.org/2011,29145)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.12.2011 - 6z K 4083/10 (https://dejure.org/2011,29145)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 6z K 4083/10 (https://dejure.org/2011,29145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachteilsausgleich, Wartezeit, Schwangerschaft, Elternzeit, Geburt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VergabeVO § 14
    Nachteilsausgleich, Wartezeit, Schwangerschaft, Elternzeit, Geburt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 14 Abs. 3 VergabeVO wegen Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. etwa das Urteil vom 2. Dezember 2011 - 6z K 4083/10 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2015 - 6 L 1787/15

    Humanmedizin, Studienzulassung, Wartezeit, Härtefall

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer - so z.B. Gerichtsbescheid vom 5. März 20915 - 6z K 3908/14 -, www.nrwe.de, und Urteil vom 2. Dezember 2011 - 6z K 4083/10 -, www.nrwe.de, jeweils im Hinblick auf einen Feststellungsantrag, - liegen die Voraussetzungen für einen - mit dem Hilfsantrag verfolgten - vorbeugenden Rechtsschutz des Studienplatzbewerbers in Bezug auf künftige Bewerbungssemester regelmäßig nicht vor, da dem Betreffenden zugemutet werden kann, sich zunächst wieder bei der Beklagten um einen Studienplatz zu bewerben und gegebenenfalls gegen einen neuerlichen Ablehnungsbescheid im Wege der Verpflichtungsklage - unter Umständen ergänzt um einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - vorzugehen.
  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2015 - 6z K 3908/14

    Humanmedizin; Nachteilsausgleich; verbesserte Durchschnittsnote; verbesserte

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (z.B. Urteil vom 2. Dezember 2011 - 6z K 4083/10 -, abrufbar auf www.nrwe.de) liegen die Voraussetzungen für einen vorbeugenden Rechtsschutz des Studienplatzbewerbers in Bezug auf künftige Bewerbungssemester regelmäßig nicht vor, da dem Betreffenden zugemutet werden kann, sich zunächst wieder bei der Beklagten um einen Studienplatz zu bewerben und gegebenenfalls gegen einen neuerlichen Ablehnungsbescheid im Wege der Verpflichtungsklage - unter Umständen ergänzt um einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - vorzugehen.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht